Variable Einkommen und Zielvereinbarungen
Variable Einkommen gibt es auch bei Siemens seit alters her. Insbesondere im Vertrieb sind z.B. Provisionen, Prozentbeteiligungen am Umsatz oder Zielprämien gebräuchlich. Im CP-Rundschreiben Nr. 26/02 sind alle grundsätzlichen Regelungen sowohl für eine Beteiligung am Vertriebserfolg (BaV) als auch sonstige variable Zieleinkommen vereinbart, z.B. auch die Reklamationsrechte von MitarbeiterInnen. Auch außerhalb des Vertriebes wurde allen übertariflichen Mitarbeitern angeboten, einen Teil ihrer Jahreszahlung in ein variables Einkommen, das nach den o.g. Regeln behandelt wird, umzuwandeln (CP-Rundschreiben Nr. 23/03).
Bisher gehörte es zur Führungskultur bei Siemens, mit den MitarbeiterInnen und Mitarbeitern Ziele zu vereinbaren, ihnen Entscheidungskompetenz zu übertragen und sie an Entscheidungen zu beteiligen (siehe das immer noch gültige ZP-Rundschreiben Nr. 38/97). Im Rahmen der Variablen Zieleinkommen (VZE) spricht man aber ausschließlich von Zielvorgaben, die Geschäftsziele werden von oben nach unten weitergegeben.
Worin besteht der Unterschied zur herkömmlichen Leistungsbeurteilung?
Bei der Leistungsbeurteilung wird die erbrachte Leistung nachträglich beurteilt. Im Extremfall kann das bedeuten, dass trotz sehr guter Leistung (und damit guter Leistungsbeurteilung) ein Ziel nicht erreicht werden konnte. Bei Zielvorgaben werden im Voraus die zu erreichenden Arbeitsergebnisse definiert. Abhängig vom Erreichen des vorher definierten Zieles (inhaltlich/zeitlich) ergibt sich die Höhe des variablen Gehaltsbestandteiles. (Ein Ziel kann auch mal ohne großartige eigene Leistung, aber mit Glück erreicht werden.)
Zielvereinbarungen können Vorteile für die Mitarbeiter/innen bringen:
Sie wissen, welche Ziele sie in welchem Zeitraum zu erreichen haben und in welchem Gesamtzusammenhang ihre Arbeit steht.
Zielvereinbarungen können aber auch Nachteile bringen, wenn:
- Ziele nicht gemeinsam festgelegt, sondern von der Führungskraft diktiert werden,
- Ziele gesetzt werden, die vom MitarbeiterInnen nicht direkt beeinflussbar sind,
- organisatorische/technische Voraussetzungen/Hilfsmittel zur Zielerreichung fehlen,
- zwischenzeitliche Veränderung der Ziele die Zielerreichung verhindern,
- Ziele jedes Jahr höher gesetzt werden.
Entgelt
In der Siemens AG werden für jedes Geschäftsjahr etwa 50 bereichs- und aufgabenspezifische Gesamtbetriebs-vereinbarungen über variable Einkommen geschlossen. Darin wird insbesondere festgelegt,
- welche Ziele im jeweiligen Geschäftsjahr zur Anwendung kommen,
- bei welchem Erfüllungsgrad Mindest- bzw. Höchstbeträge bezahlt werden,
- ggf. Besonderheiten für einzelne Beschäftigtengruppen.
Zur Klärung von Einzelheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Betriebsrat.
Weitere Informationen zum Download als PDF:
Zielvereinbarungen - Instrument für mehr Mitbestimmung
(Stand August 2005)
